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Die Übergangswohnheime der Gemeinde Möhnesee

Jede Gemeinde in Nordrheinwestfalen muss verschiedene Arten von Flüchtlingen aufnehmen. Auch Möhnesee! Bei uns sind das:


Flüchtlinge mit Wohnsitzauflage 

Link zu den tagesaktuellen Zahlen (Ihr müsst euch das jeweils aktuelle PDF "Verteilstatistik anschauen und zur Gemeinde Möhnesee skrollen)

Durch das Integrationsgesetz des Bundes vom 6. August 2016 wurde der § 12a in das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeführt. Die maximale Anzahl aufzunehmender Personen richtet sich nach dem Köngsberger Schlüssel, für die Gemeinde sind das im Mai 2026 z.B. 186 Menschen. Das entspricht unserer Zuteilungsquote von 100%. Diese Quote erfüllen wir z.Z. zu ca. 60%. (111 gemeldete Flüchtlinge). Die Flüchtlinge werden von der Bezirksregierung mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen zugewiesen. Aktuell besteht noch einen offene Aufnahmeverpflichtung von weiteren 75 Personen. 

Die Gemeinde bringt diese Flüchtlinge vorrangig in Übergangswohnheimen unter. Da gibt es mehrere Standorte:

"Alte Schule" in Körbecke

"Kichplatz 4" in Körbecke

"HDG" in Körbecke

"Container" in Körbecke

"Schule" in Günne

"Stockummer Eichen" am Südufer

"Container" in Wippringsen


Flüchtlinge nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz 

Link zu den tagesaktuellen Zahlen (Ihr müsst euch das jeweils aktuelle PDF "Verteilstatistik anschauen und zur Gemeinde Möhnesee skrollen)

Hier schwebt die Gemeine Möhnesee Stand Mai 2026  208 im Unklaren. Das Land NRW betreibt die Zentrale Unterbringungs-Einrichtung (ZUE) in Echtrop nicht mehr. Die maximal anrechenbare Kapazität der Landeseinrichtungen gemäß § 3 V,VI FLÜAG beträgt 700. Für Möhnesee bedeutete das in der Vergangenheit, das die Quote im Regelfall übererfüllt war.

Wie es nun weitergeht ist nicht sicher. Aktuell werden noch in der Verteilstatistik 0 Plätze ausgewiesen.